Am 5. Juni verhandelt der BGH in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale über die Fragestellung, ob die Hörgerätewerbung mit Payback-Punkten im Wert von über 5,00 Euro, die in Sachprämien, Einkaufsgutscheine, Spenden oder Prämienmeilen umgewandelt werden können, zulässig ist. Der Hersteller Amplifon warb im Jahr 2019 auf seiner Website mit „[…] ist Payback-Partner/Payback Punkte Sammeln bei jedem Einkauf“ und bot Payback-Punkte beim Kauf all seiner Produkte an, darunter auch für den Kauf von Hörgeräten. Wir halten das für einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz. Werbegaben und Zuwendungen für Medizinprodukte wie Hörgeräte sind danach in der Regel unzulässig.