Hörtests bei Neugeborenen: G-BA verbessert das Früherkennungsangebot

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Vorgaben für das Neugeborenen-Hörscreening angepasst – in Hinblick auf den Algorithmus der Testverfahren, die Anzahl von Testversuchen bei der Erstuntersuchung und die Kontrolluntersuchung. 

Ziel ist es, die Qualität der Früherkennung auf angeborene Hörstörungen zu verbessern. Die Anpassungen beruhen auf Erkenntnissen aus systematischen Evaluationen der derzeitigen Abläufe sowie auf aktuellen internationalen Empfehlungen. Die Änderungen werden voraussichtlich ab Ende Juli 2026 greifen.

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