In Belgien ab 2026 CIs auch für einseitig gehörbehinderte Erwachsene erstattungsfähig

Ab dem 1. Januar 2026 werden in Belgien auch die Kosten für Cochlea-Implantate bei Erwachsenen mit einseitiger Taubheit oder asymmetrischem Hörverlust vollständig von der Krankenkasse übernommen. Bisher galt die Rückerstattung nur für vollständig taube Erwachsene sowie für Kinder.

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