Ob es eine gesetzliche Regelung zur Verwendung standardisierter Schnittstellen bei aktiven Implantaten wie Herzschrittmachern, Infusionspumpen oder Hörgeräten geben wird, steht zurzeit noch nicht fest. Der Bundesregierung zufolge sei „der Einsatz offener Standards und damit offengelegter Schnittstellen aus Sicht der Informationssicherheit vorzuziehen“. Die Diskussion und Prüfung einer gesetzlichen Regelung dazu sei indes noch nicht abgeschlossen. Lesen Sie einen Bericht des Ärzteblattes zu diesem Thema.