Wer dauerhaft schwerbehindert ist und einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat, rechnet irgendwann damit: Der Schwerbehindertenausweis läuft ab. Viele Betroffene hoffen dann auf eine unbefristete Lösung – zumal das Versorgungsamt häufig schon den GdB selbst ohne Ablaufdatum festgestellt hat. Doch was logisch klingt, ist rechtlich falsch. Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seinen Erläuterungen zu § 152 SGB IX klarstellt, folgt aus einem unbefristet festgestellten GdB kein automatischer Anspruch auf einen unbefristeten Ausweis. Mehrere Landessozialgerichte haben diese Linie in den vergangenen Jahren bestätigt – und die Rechtsprechung ist 2026 gefestigt.