Kulturelle Teilhabe ist ein Menschenrecht. Das ist nicht nur eine moralische Forderung, sondern völkerrechtlich verankert – etwa in der UN-Behindertenrechtskonvention, die Deutschland 2009 ratifiziert hat. Doch für Menschen mit Hörverlust bleibt dieses Recht oft Theorie. MED-EL ruft zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember dazu auf, kulturelle Teilhabe für Menschen mit Hörverlust stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken – und die unsichtbaren Barrieren zu erkennen und zu beseitigen, die Menschen mit Hörbeeinträchtigung von Musik, Theater, Lesungen und gesellschaftlichem Leben ausschließen. Barrierefreiheit bedeutet: nicht nur Rampen und Lifte, sondern auch Hörlösungen, die Teilhabe an Klang und Sprache ermöglichen.