Nachdem die Bundesinnung der Hörakustiker mit dem AOK-Bundesverband und der Knappschaft zum 01.04.2023 neue Verträge für die Hörgeräteversorgung angeschlossen hat, folgten nun die Vertragsabschlüsse mit den Betriebskrankenkassen (BKK) und den Innungskrankenkassen (IKK).