Cochlea-Implantate sind künstliche Innenohren, mit denen ertaubte und an Taubheit grenzend schwerhörige Menschen wieder ein Hörvermögen erlangen können.
Sie bestehen aus einem Stimulator, der in einer Operation in Vollnarkose in das Innenohr implantiert wird. Nach Abheilen der Operationswunde kann dieser Stimulator von einem äußerlich getragenen, sogenannten „Sprachprozessor“ angesteuert werden. Er gibt dann die vom Sprachprozessor aufgenommenen Schalleindrücke – kodiert in elektrische Impulsfolgen – direkt an den Hörnerv weiter.
Die Sprachprozessoren gibt es bei den verschiedenen Cochlea-Implantat-Firmen in mehreren Modellen. Ein Hinter-dem-Ohr-Prozessor (HdO-Prozessor) ist heutzutage der Standard. Mittelfristig wird sicherlich ein vollständig implantierbares CI angestrebt.
Wichtig ist die Feststellung, dass fast alle ertaubten und an Taubheit grenzend schwerhörigen Menschen von der Cochlea-Implantat-Technologie profitieren. Der für die CI-Versorgung wichtige Hörnerv ist in über 95 Prozent der Fälle ausreichend intakt. Häufig leben ertaubte Menschen jahrelang mit der Fehldiagnose „Hörnervenschaden“. Dies ist in der Regel falsch; sogar bei Hirnhautentzündung ist der Hörnerv praktisch immer unberührt. Schädigungsort ist meist die Hörschnecke, was für die CI-Versorgung kein Hindernis ist. Festgestellt werden kann dies allein durch eine fundierte Untersuchung an einem Cochlea-Implantat-Zentrum.
Bei erwachsenen, implantierten Menschen ist davon auszugehen, dass rund 50 Prozent der Patienten mit CI wieder eine Telefonierfähigkeit erreichen. Bei Kurzzeitertaubten liegt dieser Prozentsatz beträchtlich höher. Für nahezu alle Patienten gilt dagegen, dass sie in Verbindung mit dem Absehen vom Mund zu einem deutlich verbesserten Sprachverstehen gelangen.
(alphabetische Reihenfolge)